
Gefördert durch deine gesetzliche
Krankenkasse (§ 20 SGB V)
Wenn der Kurs von Deiner gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet wird, zahlen wir Dir Dein Geld zurück!*

* Gesetzliche Krankenkassen sind dazu verpflichtet, 2x im Jahr die Kosten für Gesundheitskurse zu bezuschussen, die über ein Zertifikat nach § 20 SGB V verfügen. Voraussetzung dafür ist, dass Du den Gesundheitskurs durchgearbeitet und erfolgreich abgeschlossen hast (und dass du in diesem Jahr nicht bereits 2 andere Kurse eingereicht hast). Solltest Du diese Bedingungen erfüllen und dennoch von Deiner Krankenkasse keine Rückerstattung erhalten, versprechen wir Dir eine sofortige Rückzahlung der Kurskosten.
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